Zertifikate zur Reinraum- und Reinheitstauglichkeit nach ISO 14644-14 bzw. VDI 2083 Blatt 9.1 haben kein festgelegtes Verfallsdatum. In beiden Richtlinien, die für die Ermittlung der Reinraum- und Reinheitstauglichkeit herangezogen werden, gibt es keinerlei Hinweis auf eine Gültigkeitsdauer.
Die Gültigkeit eines solchen Zertifikats würde z.B. durch folgende Gesichtspunkte eingeschränkt werden:
Es wäre weiterhin zu betrachten, dass das jeweilige Betriebsmittel in unterschiedlichen Zuständen (neu, am Ende der Lebensdauer oder irgendwo mittendrin) getestet werden kann. Über die Veränderungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg, kann keine Aussage getroffen werden, da meist nur neue Betriebsmittel getestet werden. Dies muss nicht heißen, dass sich diese Betriebsmittel über ihre Lebensdauer hinweg verschlechtern.
Eine andere Betrachtung leitet sich aus der ISO 14644-14 ab, in der die Reinraumtauglichkeit sich auf einen „reinen Bereich“ bezieht und dieser „reine Bereich“ ist so definiert, dass man jegliche Art von Betriebsmitteln dort einordnen kann. Bei dieser begrifflichen Betrachtung wäre man wiederum bei den Vorgaben der VDI 2083-1; -2 und -3 sowie der ISO 14644-1, in denen der „reine Bereich“ definiert ist. Somit leitet sich daraus ab, dass die Reinraum- und Reinheitstauglichkeit auch periodisch (siehe VDI 2083-2) zu wiederholen sind. Es wird jedoch auf eine risikobasierte Einschätzung des Herstellers der Notwendigkeit verwiesen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in den relevanten Richtlinien VDI 2083-9.1 und ISO 14644-14 keinerlei Hinweise auf die Notwendigkeit von Wiederholungsmessungen zu finden sind.
Einzig und allein für eine Trendanalyse wird empfohlen, über den Lebenszyklus hinweg weiterführende Messungen durchzuführen.
Gern beraten wir Sie zur Zertifizierung.